Brandschutztipps für Silvester

27. Dezember 2009
An Silvester Balkone und Terrassen frei räumen Auf Balkonen und Terrassen sollten in der Silvesternacht keine Möbel oder Gegenstände stehen, die Feuer fangen könnten. So könne die Brandgefahr verringert werden, teilt der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) in Berlin mit. Außerdem sei es empfehlenswert, Fenster und Türen während eines Feuerwerkes geschlossen zu halten.

Im Fall eines Unfalls oder Brandes sollten Betroffene sofort den Notruf 112 wählen und bei eigenen Löschversuchen vorsichtig sein. Um die Ausbreitung eines Feuers zu stoppen, müssten Fenster und Türen geschlossen werden. Wichtig sei es außerdem, die Mitbewohner im Haus zu warnen.

Warnung!!!

Die Behörden warnen aus diesem Anlass vor Billigprodukten ohne Zulassungszeichen aus Polen und Tschechien bei denen es aufgrund einer wesentlich höheren Sprengkraft zu Verletzungen kommen kann.

Trotz Kontrollen können Kinder und Jugendliche Feuerwerkskörper kaufen!!!

Die Gewerbeaufsichtsämter weisen auf strenge Vorschriften hin,
Traditionell wird das neue Jahr mit Feuerwerkskörpern, wie Leuchtraketen oder Luftheulern, begrüßt. Dieser Brauch verleitet viele Menschen dazu, Feuerwerkskörper als harmlose Spielwaren anzusehen. Doch die Folgen dieser Spielerei können verheerend sein: Verbrannte Finger, Verlust von Haut und Haaren, Gliedmaßen oder gar Augen. Selbst tödliche Verletzungen kann man sich mit Knallkörpern zufügen, warnt das Würzburger Gewerbeaufsichtsamt.

Das Gewerbeaufsichtsamt, rät deshalb beim Umgang mit Raketen und Knallkörpern zu äußerster Vorsicht. Verkauft werden dürfen die pyrotechnischen Erzeugnisse ohnehin nur vom 28. bis 30. Dezember und auch nur an Personen, die älter als 18 Jahre sind.

Die Mitarbeiter der Gewerbeaufsichtsämter sind deshalb in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr verstärkt im Einsatz und kontrollieren vor allem die großen Supermärkte, die Feuerwerkskörper in großer Stückzahl verkaufen.

Feuerwerkskörper dürfen zudem nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden, aber nicht von Kindern und Jugendlichen. An Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Feuerwerksknaller auch dann nicht verkauft werden, wenn die jungen Leute eine unterschriebene Erlaubnis ihrer Eltern vorlegen. Die strengen Vorschriften gelten allerdings für Feuerwerkskörper der Klasse 1 nicht. Dazu gehören Knallerbsen, Wunderkerzen und Zündplättchen, die das ganze Jahr über verkauft und benutzt werden dürfen.

Silvester ... soll keine Feuertage sein!!!

An Silvester wird gefeiert und das Neue Jahr „eingeschossen“. Jedes Jahr passieren bei dieser Knallerei schlimme Unfälle. Hände, Augen, Ohren sind besonders gefährdet. Und Feuerwerkskörper können schnell Brände entfachen. Silvester soll ein Tag der Freude und des Frohsinns sein. Er soll nicht durch Feuer zum Tag der Trauer und des Trübsinns werden. Helfen wir alle mit! Dazu beispielhaft ein paar gut gemeinte Ratschläge.

Zum Feuerwerk:

 

•Feuerwerks- und Knallkörper nur im Freien abbrennen.Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung in geschlossenen Räumen verboten.
•Gebrauchsanweisung vor allem auch bei Raketen unbedingt sorgfältig beachten
•Nicht auf Menschen oder Tiere richten
•Feuerwerkskörper nicht in oder auf Häuser, insbesondere nicht durch Fenster und andere Öffnungen in geschlossene Räume werfen.
•Großen Sicherheitsabstand insbesondere zu Schuppen, Scheunen, Ställen und zu Strohmieten, Lagertanks mit brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw. halten
•Fenster während der Knallerei schließen.
•Nicht unter oder auf stehende oder fahrende Fahrzeuge werfen
•Auf "Blindgänger" besonders achten
•Nicht gezündete Feuerwerkskörper niemals nachzünden.
•Glühende Reste ablöschen und sicher beseitigen
•Feuerwerkskörper und Raketen sind Sprengstoff und dürfen an Jugendliche
unter 18 Jahren nicht abgegeben werden.
•Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Artikel abbrennen lassen und dabei ständig beaufsichtigen
•Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selber herstellen
•Feuerwehrskörper so aufbewahren, dass keine Selbstentzündung möglich ist.

Zur Dekoration:

•Nur nichtbrennbare oder wenigstens schwerentflammbar gemachte Dekorationen verwenden
•Auf ausreichende Abstände zwischen Dekoration und Feuerstätten achten
•Bei elektrischen Leuchten Wärmestau durch Dekoration vermeiden
•Auf ausreichende Flucht-, Rettungs- und Angriffswege und deren Kennzeichnung achten
•Ausreichende Löschmittelvorsorge treffen
Grundsätzlich:
•Brennende Tabakreste u. ä. gehören nicht in Kunststoffeimer oder -abfallsäcke
•Offenes Feuer (Feuerzeug, Streichholz) und offenes Licht (Kerzen) können bei Kostümen aus nicht schwerentflammbaren Kunststoffen zur Lebensgefahr werden!

Bleiben sie sicher ihre Freiwillige Feuerwehr Krommenthal